Welchen Wintergarten bevorzugen Sie?
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Beim Bau eines Hauses in Dresden gibt es viel zu berücksichtigen und zu planen, da ist es klar, dass Sie sich auf das Wesentliche beim neuen Zuhause konzentrieren. Später kommen Sie vielleicht auf die Idee, einen Wintergarten dazu zu bauen und fragen sich, wie das funktioniert. Ein wesentlicher Aspekt in diesem Zusammenhang ist die Baugenehmigung, die in den meisten Fällen notwendig und gesetzlich vorgeschrieben ist.
Wenn Sie einen Wintergarten errichten möchten, handelt es sich dabei grundsätzlich um einen Anbau. Doch vielleicht fragen Sie sich, was das genau ist und wie sich dieser definiert. Die Antwort ist einfach, denn sie ist gesetzlich geregelt. Wobei im Baurecht gerade zu diesem Punkt zahlreiche Texte vorhanden sind, womit die Beschreibung dann doch wiederum nicht so einfach ist.
Grundsätzlich geht es bei einem Anbau um die Erweiterung eines bereits bestehenden Gebäudes. Darunter kann unter Umständen auch der gewünschte Wintergarten fallen. Der Bau muss allerdings als selbstständig existierendes Gebäude konzipiert sein. Ob Anbau oder eigenständig im Garten stehend, damit Sie bei der Planung und Konstruktion alles richtig machen, sollten Sie einen Architekten beauftragen. Dieser hat für alle Belange die nötigen Vorkenntnisse und das entsprechende Fachwissen. Bereits im Vorfeld können Sie sich in Bezug auf die Baugenehmigung auch einige Gesetzestexte, unter anderem das Baugesetzbuch, die BauNVO oder die MBO und LBO bzw. das EnEV und das Nachbarrechtsgesetz durchlesen. Natürlich finden Sie auch im BGB Auskunft über alles zum Thema Baugenehmigung.
Wenn Sie die Vorbereitungen für den Bauantrag in Dresden treffen möchten, sollten Sie einige Unterlagen gleich parat haben. Denn zum entsprechenden Formular eines Bauantrags müssen Sie einige Dokumente beilegen. Unter anderem müssen Sie den Nachbar fragen, ob dieser mit der Errichtung Ihres Wintergartens einverstanden ist. Fixieren Sie das am besten schriftlich und legen das Dokument dem Antrag auf Baugenehmigung bei. Auch die Bauzeichnungen des geplanten Baus sind notwendig ebenso eine Bauberechnung und ein Lageplan. Letzteren holen Sie sich am besten beim Katasteramt.
Weitere Unterlagen für den Antrag auf Baugenehmigung sind technische Nachweise über Schallschutz und eventuell einen Wärmeschutz bzw. Standsicherheitsnachweise sowie ein Entwässerungsplan. Abhängig von der individuellen Baubehörde, die für die Genehmigung Ihres Wintergartens zuständig ist, benötigen Sie vielleicht noch einen Brandschutznachweis und detaillierte Angaben in Bezug auf das Heizungs- und Lüftungssystem. Bevor Sie sich an die Arbeit machen und all die Unterlagen beschaffen, lohnt sich ein Besuch bei Ihrem zuständigen Bauamt in Dresden. Dort tragen Sie Ihr Anliegen vor und lassen sich schriftlich bestätigen, welche Unterlagen in der Folge für die Baugenehmigung erforderlich sind.
Die Baugenehmigung für Wintergärten ist individuelle Ländersache. Damit kann auch nicht explizit für Deutschland gesagt werden, ob Sie eine behördliche Genehmigung zum Anbau benötigen oder nicht. Das erfahren Sie bei Ihrer zuständigen Kommune. Wichtig ist nur, dass Sie vor Baubeginn entsprechende Erkundigungen einholen und gegebenenfalls den Antrag auf Baugenehmigung stellen. Wenn Sie einen Fachbetrieb mit der Errichtung Ihres Wintergartens beauftragen, hilft Ihnen ein erfahrener und seriöser Anbieter auch mit der Antragstellung. Während einige hier nur nach der entsprechenden Genehmigung fragen, bieten andere sogar an, das Genehmigungsverfahren in Ihrem Namen durchzuführen.
Wenn es in Ihrer Nachbarschaft noch keinen Wintergarten oder einen ähnlichen Bau gibt, kann es sein, dass ein Mitarbeiter des Bauamts eine Ortsbesichtigung durchführt. Denn bei vielen Gemeinden ist im Bebauungsplan vorgesehen, dass zwar Garagen errichtet werden dürfen und vielleicht noch ein Pavillon im Garten. Doch für Anbauten ist oft an den entsprechenden Standorten kein Platz kalkuliert.
Zudem muss der Aspekt berücksichtigt werden, dass ein Wintergarten dem Nachbar einfach nicht gefällt und er aus diesem Grund gegen die Errichtung ist.
In diesem Zusammenhang macht es Sinn, ein gutes Einvernehmen mit den Nachbarn herzustellen und gewisse Dinge immer schriftlich festzuhalten. Wenn Sie bereits Streitigkeiten in Ihrem nachbarschaftlichen Umfeld haben, müssen Sie auch in Zusammenhang mit der Errichtung des Wintergartens mit zusätzlichem Streit rechnen. Grundsätzlich können Sie aber als Argument anführen, dass von einem Wintergarten keine unmittelbare Belästigung und Beeinträchtigung für den Nachbarn ausgeht.
Auch wenn Gesetze eigentlich wasserdicht sind, gibt es immer wieder Ausnahmen und Lücken darin. So etwa können Sie durchaus in Ihrem Garten ein Gewächshaus errichten und sich darin aufhalten bzw. die Sonne genießen. Grundsätzlich sagt der Gesetzgeber nämlich, dass ein Gewächshaus ein in sich abgeschlossener Raum ist, in dem Sie Pflanzen züchten können. Doch wer sich die Konstruktion dieses Baus ansieht, stellt schnell fest, dass diese kaum mit der Stabilität eines professionellen Wintergartens mithalten kann. Damit ist ein Gewächshaus als Aufenthalts- und Relaxort eher ungeeignet.
Beachten Sie in jedem Fall, dass Sie die Baugenehmigung für Ihren Wintergarten vor dem Baubeginn einholen. Haben Sie den Zubau schon errichtet, können Sie auch nachträglich einen Antrag stellen. Dieser ist jedoch mit erheblichem Mehraufwand verbunden.