Welchen Wintergarten bevorzugen Sie?
✓ kostenlos
✓ unverbindlich
✓ regional
* Rechtlicher Hinweis: Der Service ist für Sie komplett kostenfrei und unverbindlich. Wir finanzieren den Service über die Provision unserer Anbieter.
Für viele Häuser in Bremen bietet ein Wintergarten zahlreiche positive Aspekte. Vielleicht haben Sie sich auch schon einmal mit dem Gedanken auseinandergesetzt, diese zusätzliche Fläche, die für viele Zwecke verwendet werden kann, zu errichten. Doch neben den baulichen Maßnahmen sollten Sie keinesfalls auf die Baugenehmigung vergessen.
Der Wintergarten – das ist für viele ein zusätzlicher Raum, der viel Sonnenlicht bietet und für die unterschiedlichsten Zwecke genutzt werden kann. Ein gemütliches Lesezimmer für die kalte Jahreszeit, der Aufbewahrungsort für die Pflanzen oder einfach ein Zimmer, in dem Sie die Sonnenstrahlen bei einem gemütlichen Aufenthalt genießen und viel Zeit verbringen können.
Doch es gibt auch eine offizielle Version, die vom Bundesverband Wintergarten e.V. stammt und auch in Bremen Anwendung findet. Diese lautet dahingehend, dass der Wintergarten ein Anbau bzw. Gebäudeteil ist, der überwiegend aus durchsichtigem Material gefertigt ist. Dieses wird von einer Trägerkonstruktion aus Metall oder Kunststoff bzw. Holz gehalten. Im Wintergarten können sich mehrere Personen – auch dauerhaft – aufhalten. Wenn Sie bei Ihrem Haus einfach einen großflächig mit Fenstern versehenen Anbau vornehmen, der auch ein Dach aufweist, ist dies nicht automatisch ein Wintergarten. Die Definition führt weiter aus, dass der Wintergarten auch beheizt werden darf, doch bei der Errichtung und Planung darauf zu achten ist, dass eine Wand des Anbaus direkt an das Hauptgebäude grenzt. Das Dach muss in der Lage sein, sowohl Wind als auch Regen und im Winter dem Schnee stand zu halten. Zudem muss ein festes Fundament vor dem Anbau des Wintergartens errichtet werden.
Wenn Sie einen Wintergarten anbauen möchten, ist in den meisten Fällen eine Baugenehmigung erforderlich. Die genaue Regelung ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Auch in Bremen gibt es eigene Regeln für den Bau eines Wintergartens. Ob Sie eine Baugenehmigung benötigen, erfahren Sie am besten bei der für Sie zuständigen Kommune. In jedem Fall ist dringend anzuraten, dass Sie entsprechende Informationen vor Baubeginn einholen. Das ist zwar mit etwas Aufwand und in den meisten Fällen mit dem Ausfüllen zahlreicher Formulare verbunden, doch Sie haben dann auch die rechtliche Sicherheit, dass mit Ihrem Wintergarten alles in Ordnung ist.
Wenn Sie um die Baugenehmigung ansuchen, müssen Sie einen entsprechenden Antrag einreichen. Das kann schon für einen einfachen Wintergarten ein erheblicher Aufwand sein. Erkundigen Sie sich unbedingt, was Sie vor Ort und in Ihrer Region tatsächlich alles benötigen. Unterlagen, die für die Erteilung der Baugenehmigung in jedem Fall erforderlich sind, sind unter anderem die Bauzeichnungen des Wintergartens in mehrfacher Ausfertigung. Auch ein amtlich anerkannter Lageplan Ihres Grundstückes sollte dem Antrag beigelegt werden ebenso wie ein Lageplan von den Nachbargrundstücken. Dann füllen Sie noch die Baubeschreibung und den Bauantrag aus und legen eine statische Berechnung für Ihren Wintergarten sowie einen Erhebungsbogen für die Statistik bei.
Wenn Sie sich entscheiden, für Ihren Wintergarten einen Architekten zu beauftragen, ist dies zwar mit Kosten verbunden, es bringt Ihnen jedoch auch Vorteile. Denn ein Architekt – noch dazu vielleicht einer, der in Ihrer Region ansässig ist – weiß um das Thema Baugenehmigung bestens bescheid und kennt sich auch mit der Anfertigung der notwendigen Pläne und Anträge aus. Damit sparen Sie am Ende Zeit und Aufwand, vor allem aber kann die Hilfe eines Architekten Fehler in der Antragstellung vermeiden.
Wenn Sie Ihren Wintergarten als fertigen Bausatz im Handel kaufen, müssen Sie diesen meist nur mehr im Legoprinzip zusammenfügen. In der Regel sind dann auch darin schon die notwendigen Pläne enthalten. Achten Sie beim Kauf auf diesen Aspekt, denn das kann Ihnen den Antrag für die Baugenehmigung wesentlich erleichtern.
In manchen Regionen Deutschlands gibt es auch die Möglichkeit, mittels eines sogenannten Freistellungsverfahrens auf eine Baugenehmigung bei der Errichtung eines Wintergartens zu verzichten. Dazu muss Ihnen das zuständige Bauamt mitteilen, dass kein Verfahren zur Baugenehmigung eines Wintergartens notwendig ist. Beginnen Sie jedoch nicht mit dem Bau, bevor Sie nicht diese Bestätigung schriftlich als Dokument in Händen halten.
Es ist generell nicht ratsam, ohne Bewilligung durch das Bauamt einen Wintergarten zu errichten. Denn im schlimmsten Fall kann es vorkommen, dass Sie Ihren Wintergarten wieder abreißen müssen.
Zudem finden Sie vermutlich kein seriös agierendes Unternehmen, dass Ihnen Ihren Anbau so ohne weiteres errichtet. Denn passiert während des Baus ein Unfall oder verunglückt ein Arbeiter, muss der Bauherr mit einer Schadenersatzpflicht rechnen, die möglicherweise hohe Beträge ausmacht. Zudem muss er Strafe zahlen.
Das Sprichwort – keine Regel ohne Ausnahme – gilt auch für das Thema des Wintergartens. Denn auch Gesetze, die das Baurecht betreffen, haben so einige Lücken und weisen Tücken auf. So etwa können Sie in Ihrem Garten ohne weiteres ein Gewächshaus errichten, ohne dass Sie dafür eine Baugenehmigung benötigen. Sie dürfen sich auch anschließend in diesem Zubau aufhalten und die Sonne genießen. Laut Gesetz ist ein Gewächshaus ein in sich abgeschlossener Raum, in dem Sie Pflanzen züchten können. Allerdings ist auch für Laien auf den ersten Blick erkennbar, dass die Konstruktion eines Gewächshauses im Gesamten nicht im mindestens die Stabilität eines Wintergartens, der professionell errichtet wurde, aufweisen kann. Damit ist es als Relax- und Aufenthaltsort wohl eher ungeeignet.
Wenn Sie Ihren Wintergarten bereits errichtet haben und dafür keine Baugenehmigung eingeholt haben, ist zu empfehlen, dass Sie dies nachholen. Meist ist dies zwar schwieriger, da bei einem bereits bestehenden Gebäude sämtliche Bestimmungen erfüllt werden müssen, doch viele Bauämter zeigen sich bei einer freiwilligen Meldung und einer damit nachträglich eingebrachten Baubewilligung sehr zugänglich. Dann können Sie sich das Einverständnis und die Genehmigung im Nachhinein holen und Ihren Wintergarten ab diesem Zeitpunkt ohne schlechtes Gewissen genießen.