Welchen Wintergarten bevorzugen Sie?
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Wer einen Wintergarten an sein Haus bauen möchte, darf das meist nicht ohne Weiteres tun: Es gibt für die attraktiven gläsernen Anbauten bestimmte Bauvorschriften, die einzuhalten sind. Tut der Bauherr das nicht, muss er mit gravierenden Nachteilen rechnen.
Ob für den Bau des Wintergartens eine Genehmigung nötig ist, hängt davon ab, in welchem Bundesland er errichtet werden soll und um welche Art Wintergarten es sich dabei handelt.
Falls eine derartige Genehmigung erforderlich ist (und das ist meist der Fall!),muss sie vor dem Baubeginn erteilt worden sein.
Grundsätzlich gilt für die Anlage eines Wintergartens das, was für alle Anbauten gilt: Der Bauherr benötigt zuvor eine Baugenehmigung von seiner örtlichen Baubehörde.
Denn ist sie nicht vorhanden und hat er den gläsernen Anbau dennoch errichtet, kann es passieren, dass neidische oder streitsüchtige Nachbarn ihn diesbezüglich beim Bauamt anzeigen.
Kommt es dann zum Ortstermin, muss der Bauherr mit unschönen Auflagen rechnen, auch wenn die ortsansässige Baubehörde meist auf den Abriss des Wintergartens verzichtet.
Er ist nicht nur verpflichtet, den Bauantrag mit sämtlichen erforderlichen Anlagen nachzureichen. Nach der Prüfung der Unterlagen können sich dann auch noch schwer umzusetzende zusätzliche Bau-Auflagen ergeben.
Um das zu verhindern, empfiehlt es sich, den Bauantrag vorab einzureichen und sich zuvor eine detaillierte Beratung geben zu lassen. Im Bauamt teilt man Ihnen auch mit, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Übrigens: Falls Ihnen das gesamte Prozedere zu zeitaufwändig ist, sollten Sie Ihren Architekten damit beauftragen. Außerdem bieten manche Wintergarten-Hersteller diese Dienstleistung noch zusätzlich an.
Ob Sie für den geplanten Wintergarten Bau eine Baugenehmigung benötigen, erfahren Sie nach der Prüfung Ihres Bauantrags durch das zuständige Bauamt. Dazu müssen Sie nicht die für Ihr Bundesland geltende Landesbauordnung durcharbeiten.
Mitunter gibt es auch noch einen Bebauungsplan, an dessen Vorgaben Sie sich halten müssen. Denn erlaubt dieser keine abweichenden Fassaden-Gestaltungen, müssen Sie ohnehin auf Ihr Bauvorhaben verzichten.
Enthält er Angaben darüber, wie viel zusätzliche Fläche bebaut werden darf, sollten Sie diese Daten bei Ihrer Planung berücksichtigen.
Sogar für gläserne Anbauten, die sich nahe der Grenze zum Nachbargrundstück befinden, gibt es rechtliche Bestimmungen: Macht das Baurecht diesbezüglich keine Vorgaben, gilt das Nachbarrecht.
Möchten Sie für Ihre Pflanzen lediglich ein Gewächshaus anlegen, egal ob freistehend oder an eine Hauswand gebaut (Anlehnhaus),können Sie das auch ohne Bauantrag tun. Der Grund: Das Gewächshaus ist nicht mit einem Durchgang zum Wohnhaus ausgestattet.
Anbauten an Wohnhäuser mit riesigen verglasten Flächen und festem Dach gelten ebenfalls nicht als Wintergärten und bedürfen keiner Genehmigung.
In vielen Bundesländern gibt es zudem die Regelung, dass man zur Anlage eines Kaltwintergartens keine Baugenehmigung benötigt. Dieser kostengünstiger zu realisierende Anbau verfügt über keine zusätzliche Heizung und Isolierung und hat außerdem kein Fundament.
Er dient vor allem dem Schutz von Pflanzen, empfindlichen Gartenmöbeln und den Hausbewohnern vor Regen und Wind.
Kaltwintergärten haben einen direkten Wasseranschluss nach draußen und sind zum Überwintern nicht frostharter Gewächse optimal geeignet. Da sie nur über eine Einfachverglasung verfügen, ist es dort im Winter kalt und im Sommer sehr schnell warm.
In den Übergangsjahreszeiten lässt sich dieser gläserne Anbau als zweites Wohnzimmer nutzen. Als tragende Konstruktion verwendet man meist Aluminium-Profile.
Doch Vorsicht: Auch wenn Ihr Wintergarten genehmigungsfrei ist, sind Sie verpflichtet, sich an die örtlichen Bauvorschriften, öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den Bebauungsplan (falls vorhanden) zu halten.
Echte Wintergärten sind laut Definition dauerhaft bewohnbar und erfordern nicht nur eine Baugenehmigung, sondern müssen außerdem noch andere gesetzliche Vorgaben erfüllen.
Sie müssen ein tragfähiges Fundament haben und über einen Wärmeschutz verfügen. Außerdem sind bei der Verglasung des Daches bestimmte Höhen und Neigungswinkel einzuhalten, sodass die Konstruktion wind- und regensicher ist und große Schneelasten aushält.
Wintergärten bestehen zum größten Teil aus transparenten Flächen. Das gilt auch für das Dach. Die tragende Konstruktion ist aus Metall, Holz oder Kunststoff. Sie können mit einer Heizung ausgestattet sein, müssen es aber nicht.
Ist kein Bebauungsplan vorhanden und befindet sich der geplante Glasanbau nahe der Grenze zum Nachbargrundstück oder bauen Sie in Richtung Grenze, sollten Sie mindestens 2,5 Meter Abstand zur nachbarlichen Grenze einhalten (andere Bundesländer: wenigstens 3 Meter).
Ist das nicht möglich, sollten Sie sich von Ihrem Nachbarn eine Einverständnis-Erklärung besorgen.
Genehmigungspflichtige Wintergärten müssen laut geltender Energieeinsparungsverordnung (EnEV) mit einer ausreichenden Wärmedämmung versehen sein. Dadurch werden Wärmeverluste im Winter und zu starke Wärmebildung im Sommer verhindert. Maßgebend ist die EnEV DIN 4108-2.
Um dem im Glasanbau herrschenden Treibhauseffekt vorzubeugen, ist der Bauherr verpflichtet, den Wintergarten mit dem passenden Sonnenschutz (Markisen, Plissees) auszustatten. Das gilt nicht nur für gläserne Anbauten auf der Südseite des Hauses.
Außerdem müssen Wintergärten über eine ausreichende Belüftung verfügen.
Für Wohnwintergärten bis 50 m² Grundfläche benötigen Sie lediglich eine vereinfachte Berechnung nach § 8 und 9 EnEV. Sie enthält die U-Werte für Glasdach, verglaste und massive Außenwände und Türen.